Aktuelles deutsches Recht

Alle Behörden handeln illegal !!!

 

Mit Streichung des § 1 Einführungsgesetz (EG) zum Freiwilligengerichtsbarkeitsgesetz (FGG) und Wegfall des § 15 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) („Gerichte sind staatliche Gerichte“) im Jahr 1950 verfügen „BRD“-„Gerichte“ über keinen gesetzlich geregelten GVP mehr nach § 21 e GVG.

An „BRD“-„Gerichten“ sind somit keine gesetzlichen Richter nach Art. 98, Abs. 1 u. 3, GG mehr tätig.

Es gibt auch kein Gerichtsverfassungsgesetz mehr, da dieses im 1. Abschnitt „Allgemeine Vorschriften §§ 1“ weggefallen ist.

Die Vorschrift wurde aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht (Bundesbereinigungsgesetz) im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006.

GVG, StPO, ZPO und Owig sind also seit Ende April 2006 aufgehoben worden da sie keinerlei Geltungsbereiche mehr haben.

Daraus folgt messerscharf: Ohne eine ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Ordnungswidrigkeitenverfahren, kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges Zwangsverfahren oder eine Umsetzung von Erzwingungshaft mehr möglich.

In den Einführungsgesetzen (EG) waren die räumlichen Geltungsbereiche der jeweiligen Gesetze festgelegt.

Mit Aufhebung der EG haben die betreffenden Gesetze ihren Geltungsbereich verloren, gelten daher nirgends und sind deswegen null und nichtig (Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit)
[BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147] und gegen das Bestimmtheitsgebot [BVerwGE 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963; § 37 VwVerfG]).

„Die BRD ist kein Rechtsstaat.“ (Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 08. 06. 2006 [AZ: EGMR 75529/01]).

 

Kurzum: Alle „Hoheits“- und Verwaltungsakte in der „Bundesrepublik Deutschland“ sind rechtsungültig, rechtsunwirksam (null und nichtig) und rechtswidrig, da es seit dem 29.08.1990 im hiesigen Land keine Beamten mehr gibt, die Hoheitsrechte ausüben und anwenden dürfen.

 

In der „BRD“ gilt nach wie vor Besatzungsrecht und somit die Haager Landkriegsordnung (HLKO)